
Der Datenschutzbeauftragte hat als unabhängige Aufsichtsstelle die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in der kantonalen und kommunalen Verwaltung zu überwachen. Er berät die Verwaltungsstellen in allen datenschutzrechtlichen Belangen, sorgt für deren Ausbildung und bearbeitet Anfragen und Gesuche von auskunftsersuchenden Personen.
Auf dieser Website finden Sie die Rechtsgrundlagen zum Datenschutzgesetz, Publikationen des Datenschutzbeauftragten, Informationen zu aktuellen Themen und die Möglichkeit Anfragen an den Datenschutzbeauftragten online abzuschicken.
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Vorabkontrolle (Februar 2011)
Bestimmte sensible Datenbearbeitungen, welche mit besonderen Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffnen Personen verbunden sein können, müssen vor der Realisierung der Datenschutzstelle zur Prüfung vorgelegt werden. Gegenstand und Verfahren dieser Vorabkontrolle sind in § 23 DSG-LU Datenschutzgesetz (SRL Nr. 38) und § 9 Informatikgesetz des Kantons Luzern (SRL Nr. 26). Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen unter Publikationen zur Verfügung.

